LOYANCE / Allgemeine Geschäftsbedingungen
Klare Regeln.
Für LOYANCE.
Die Bedingungen für die geschäftliche Nutzung
unserer Plattform für digitale Kundenbindung.
Entwurf zur Abstimmung. Diese Fassung ist noch nicht als verbindliche Vertragsgrundlage freigegeben.
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Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform LOYANCE zwischen Michael Nunes Ferreira, handelnd unter LOYANCE, Niederbecksener Str. 13, 32547 Bad Oeynhausen, Deutschland, E-Mail: info@loyance.de, nachfolgend „Anbieter“, und dem buchenden Unternehmen, nachfolgend „Kunde“.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertrag über ein LOYANCE Unternehmensabonnement wird nicht zur privaten Nutzung als Verbraucher angeboten.
Teilnehmer an den Kundenprogrammen eines Händlers sind keine Kunden im Sinne dieser AGB. Für deren Teilnahme gelten die Bedingungen des jeweiligen Programmbetreibers. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Einbeziehung ausdrücklich zustimmt.
Leistungen und Tarifumfang
LOYANCE wird als über das Internet zugängliche Software bereitgestellt. Die Plattform unterstützt Unternehmen bei der Verwaltung digitaler Kundenprogramme. Je nach gebuchtem Tarif und freigeschalteten Funktionen umfasst dies insbesondere Kundenkonten, Stempel oder Punkte, Belohnungen, Scannerzugänge, Walletkarten, Standorte, Kampagnen, Segmente und Automationen.
Der verbindliche Umfang ergibt sich aus der bei der Bestellung geltenden Leistungsbeschreibung, dem ausgewählten Tarif und ausdrücklich vereinbarten Zusatzleistungen. Angegebene Begrenzungen, etwa für Mitarbeiter, Standorte oder Kampagnen, gehören zum vereinbarten Umfang. Konkrete Preise und Limits werden nicht durch diese AGB festgeschrieben.
Der Kunde erhält Zugang zur vereinbarten Plattform, jedoch keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes oder eine Installation auf einem eigenen Server, sofern dies nicht gesondert vereinbart ist. Darstellungen mit Beispieldaten dienen der Veranschaulichung. Eine bestimmte Umsatzsteigerung, Kundenanzahl oder Werbewirkung wird nicht geschuldet.
Eine Beratung zur rechtlichen Zulässigkeit eines individuellen Kundenprogramms ist nicht Bestandteil der Softwareleistung. Die eigenen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten des Anbieters bleiben davon unberührt.
Registrierung und Vertragsschluss
Die Registrierung setzt zutreffende Unternehmens- und Kontaktdaten sowie die Berechtigung voraus, für das angegebene Unternehmen zu handeln. Der Kunde bestätigt die geschäftliche Nutzung und die maßgeblichen Vertragsdokumente. Der Zugang wird nach Bestätigung der Mailadresse und Einrichtung des Benutzerkontos freigeschaltet.
Eine Registrierung allein löst noch kein kostenpflichtiges Abonnement aus. Ein entgeltlicher Tarif wird gesondert bestellt. Vor dieser Bestellung müssen Preis, Abrechnungsintervall, Leistungsumfang und gegebenenfalls Testzeitraum angezeigt werden.
Mit dem verbindlichen Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Kunde sein Vertragsangebot ab. Der Anbieter nimmt dieses durch ausdrückliche Bestätigung oder Freischaltung des bestellten Abonnements an. Eine rein technische Eingangs- oder Zahlungsbestätigung ist nur dann eine Annahme, wenn sie dies ausdrücklich erklärt.
Vertragssprache ist Deutsch. Vor dem Absenden können Angaben in den vorgesehenen Eingabefeldern korrigiert werden. Die bei der Buchung geltenden Bedingungen können gespeichert beziehungsweise ausgedruckt werden. Individuell vereinbarte Konditionen und die bei Vertragsschluss geltende Fassung sind maßgeblich; eine spätere Änderung der Website ändert bestehende Verträge nicht automatisch.
Testphase und Zahlungsbeginn
Ein kostenloser Testzeitraum besteht nur, wenn er bei der Buchung ausdrücklich angeboten wird. Dauer, Funktionsumfang und anschließender Preis ergeben sich aus dem konkreten Angebot. Aus der bloßen Registrierung folgt kein Anspruch auf eine bestimmte Testdauer.
Ein Test kann Teil eines bereits verbindlich bestellten Abonnements sein. In diesem Fall beginnt die kostenpflichtige Abrechnung nach Ablauf des zuvor angezeigten Testzeitraums, sofern der Kunde das Abonnement nicht rechtzeitig zum Testende kündigt. Der Übergang in ein kostenpflichtiges Abonnement muss vor der Bestellung eindeutig erkennbar sein.
Wird lediglich ein unverbindlicher Test ohne Bestellung eines anschließenden Abonnements angeboten, entsteht durch dessen Ablauf keine Zahlungspflicht. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher wird für die ausschließlich geschäftlichen Verträge dieses Angebots nicht eingeräumt; ausdrücklich vereinbarte Test- und Kündigungsrechte bleiben bestehen.
Preise, Abrechnung und Stripe
Es gelten die bei der verbindlichen Bestellung vereinbarten Preise. Sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreis ausgewiesen, verstehen sich die für Unternehmen angegebenen Preise zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Gesonderte Einrichtungs- oder Zusatzkosten fallen nur an, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Die Zahlung wird über Stripe abgewickelt. Die angebotenen Zahlungsmittel ergeben sich aus dem jeweiligen Zahlungsdialog. Die regelmäßige Vergütung ist zu Beginn des vereinbarten Abrechnungszeitraums fällig, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist. Bei einem vereinbarten kostenlosen Test beginnt die Vergütungspflicht erst nach dessen Ende.
Der Kunde hält Rechnungs- und Zahlungsdaten aktuell und stellt die erforderliche Zahlungsautorisierung bereit. Eine fehlgeschlagene Abbuchung beendet den Vertrag nicht automatisch. Eine Kündigung beendet umgekehrt nicht bereits entstandene Zahlungspflichten.
Gesetzliche Rechte bei Mängeln, nicht erbrachten Leistungen oder unberechtigten Abbuchungen bleiben bestehen. Bei bloßer Nichtnutzung eines vertragsgemäß bereitgestellten Zugangs entfällt die vereinbarte Vergütung nicht. Eine pauschale Regelung, wonach Zahlungen unter keinen Umständen erstattet werden, wird nicht vereinbart.
Änderungen der vereinbarten Vergütung bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Eine aktualisierte Tarifseite allein bewirkt keine Preiserhöhung bestehender Abonnements.
Laufzeit und Kündigung
Monatliches Abonnement
Soweit bei der Bestellung nicht ausdrücklich eine andere Laufzeit vereinbart wird, beträgt der Abrechnungszeitraum einen Monat. Das Abonnement verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn es nicht spätestens bis zum Ende des laufenden Zeitraums gekündigt wird. Eine zusätzliche Kündigungsfrist wird für dieses Monatsmodell nicht vereinbart.
Der Kunde kann seine Kündigung über die dafür angebotene Funktion im Dashboard beziehungsweise Zahlungsportal oder in Textform an info@loyance.de erklären. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht von der Nutzung des Dashboards abhängig. Zur Zuordnung sollen Kontomailadresse oder Unternehmensname angegeben werden. Der Anbieter bestätigt den Zugang und den Beendigungszeitpunkt.
Eine vor dem Ende eines vertraglich vereinbarten Testzeitraums eingegangene Kündigung verhindert den Übergang in die anschließende kostenpflichtige Periode. Im Übrigen bleibt der gebuchte Zugang grundsätzlich bis zum wirksamen Vertragsende bestehen. Berechtigte Sicherheitsmaßnahmen und gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Der Anbieter kann das monatliche Abonnement mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen. Abweichende ausdrücklich vereinbarte Laufzeiten sind zu beachten. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Soweit gesetzlich erforderlich, ist zuvor eine Abmahnung oder Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
Eine Anfrage auf datenschutzrechtliche Löschung ist nicht automatisch eine Kündigung. Lässt eine Erklärung eindeutig erkennen, dass der Kunde auch das Abonnement beenden möchte, wird sie entsprechend behandelt. Rechte zum Anbieterwechsel nach Abschnitt 14 bleiben unberührt.
Tarifwechsel und Zusatzleistungen
Ein Tarifwechsel erfolgt nur auf ausdrückliche Bestellung des Kunden. Dabei müssen der neue Leistungsumfang, Preis, Zeitpunkt des Wechsels und etwaige anteilige Abrechnungen erkennbar sein. Stripe kann beim Wechsel anteilige Belastungen oder Gutschriften für den laufenden Zeitraum berechnen.
Ein günstigerer Tarif kann geringere Nutzungslimits oder einen anderen Funktionsumfang haben. Erforderliche Anpassungen vorhandener Mitarbeiter, Standorte oder Automationen werden mit dem Kunden abgestimmt; ein Tarifwechsel berechtigt nicht zur unangekündigten Löschung von Kundendaten.
Eine bereits erklärte Kündigung bleibt wirksam, sofern der Kunde nicht ausdrücklich einer Fortsetzung des Abonnements zustimmt. Die bloße Änderung eines Tarifs gilt nicht als stillschweigender Widerruf einer Kündigung.
Individuelle Einrichtung, Datenmigration, Sonderentwicklung, Schulung oder weitergehende Beratung sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Zugang und zulässige Nutzung
Der Kunde schützt seine Zugangsdaten, vergibt angemessene Berechtigungen und entzieht ausgeschiedenen Mitarbeitern den Zugang. Er informiert den Anbieter unverzüglich über einen erkannten Missbrauch oder eine mögliche Kompromittierung seines Kontos. Handlungen seiner berechtigten Nutzer werden ihm im Rahmen der gesetzlichen Zurechnungsregeln zugerechnet.
Der Anbieter räumt für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche Recht ein, die freigeschalteten Funktionen im vereinbarten Umfang für das eigene Unternehmen durch dessen berechtigte Nutzer zu verwenden. Eine Weitervermietung oder ein eigenständiger Wiederverkauf von Plattformzugängen bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, unbefugte Zugriffe, die Umgehung vereinbarter Zugriffsbeschränkungen, gezielte Überlastung und die Verwendung der Plattform zum Versand unzulässiger Werbung. Sicherheitsprüfungen, die fremde Daten oder den laufenden Betrieb berühren können, sind vorher abzustimmen. Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt.
Der Kunde stellt geeignete Endgeräte und eine Internetverbindung bereit. Die Nutzung von Kamera, Walletdiensten oder Standortfunktionen kann kompatible Geräte und entsprechende Berechtigungen voraussetzen. Einschränkungen des eigenen Netzes oder Geräts sind von Störungen der Plattform zu unterscheiden.
Verantwortung für Kundenprogramme
Der Kunde ist gegenüber den Teilnehmern Betreiber seines Kundenprogramms. Er bestimmt insbesondere Teilnahmevoraussetzungen, Sammelregeln, Belohnungen, Gültigkeiten und gegebenenfalls Einschränkungen. Die Zusage und Einlösung der angebotenen Vorteile erfolgt im Verhältnis zwischen Kunde und Teilnehmer.
LOYANCE stellt hierfür die vereinbarte Technik bereit. Der Anbieter übernimmt nicht allein durch die technische Abbildung eine eigene Verpflichtung zur Ausgabe, Auszahlung oder Einlösung der vom Kunden versprochenen Vorteile.
Der Kunde ist für rechtmäßige Inhalte, nachvollziehbare Teilnahmebedingungen und zutreffende Angaben verantwortlich. Er darf insbesondere Logos, Texte und Kundendaten nur einstellen, wenn er hierzu berechtigt ist. Der Anbieter erhält daran ausschließlich die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsbefugnisse. Eine Verwendung von Kundenlogos als eigene Referenz bedarf einer gesonderten Erlaubnis.
Für Kampagnen, Geburtstagsaktionen, Empfehlungen und personenbezogene Auswertungen muss der Kunde die erforderlichen Rechtsgrundlagen schaffen und die gesetzlichen Informations- und Nachweispflichten erfüllen. Die technische Möglichkeit zum Versand einer Nachricht ersetzt keine erforderliche Werbeeinwilligung. Widerrufe und Widersprüche sind zu beachten.
Wallet, Standort und Drittanbieter
Apple Wallet, Google Wallet, Google Ortssuche und Stripe sind Dienste externer Anbieter. Ihre Nutzung kann eigene Bedingungen, Konten, Freigaben oder technische Voraussetzungen erfordern. LOYANCE erbringt die jeweils vereinbarte Integration; die eigenständigen Leistungen dieser Anbieter sind davon zu unterscheiden.
Die Google Ortssuche wird optional eingesetzt. Der Kunde kann eine manuelle Adresseingabe nutzen. Eine Standortprüfung für Mitarbeiter darf nur aktiviert werden, wenn ihr Einsatz im jeweiligen Betrieb zulässig ist. Der Kunde informiert betroffene Mitarbeiter insbesondere darüber, dass präzise Koordinaten zusammen mit Buchungsvorgängen gespeichert werden können. Die Freigabe im Browser ersetzt nicht die erforderliche Rechtsgrundlage.
Bei Offlinebuchungen erfolgt die verbindliche Verarbeitung erst nach erfolgreicher Übertragung und Prüfung auf dem Server. Der Kunde kontrolliert den Übertragungsstatus. Eine lokal vorgemerkte Buchung ist noch keine Bestätigung einer erfolgreichen serverseitigen Gutschrift oder Einlösung.
Änderungen oder Störungen externer Dienste können Auswirkungen auf Integrationen haben. Hieraus folgt kein pauschaler Ausschluss der Leistungspflichten oder Haftung des Anbieters. Der Anbieter informiert über ihm bekannte erhebliche Einschränkungen und ergreift die vertraglich und gesetzlich geschuldeten Maßnahmen.
Betrieb, Wartung und Support
Der Anbieter stellt die Plattform mit der für den vereinbarten Dienst erforderlichen Sorgfalt bereit. Er darf erforderliche Wartungen und Sicherheitsaktualisierungen durchführen. Planbare wesentliche Unterbrechungen werden, soweit zumutbar, vorher angekündigt und möglichst in nutzungsarme Zeiten gelegt. Dringende Maßnahmen zur Abwehr konkreter Gefahren können ohne vorherige Ankündigung erforderlich sein.
Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit oder feste Reaktionszeit gilt nur, wenn sie ausdrücklich als zusätzliche Leistungszusage vereinbart wurde. Daraus folgt keine Freistellung von der Pflicht, den vereinbarten Dienst ordnungsgemäß zu erbringen.
Supportanfragen können an info@loyance.de gerichtet werden. Der Kunde beschreibt Störungen möglichst nachvollziehbar und unterstützt die Eingrenzung im zumutbaren Umfang. Allgemeine Rechts- oder Marketingberatung ist kein technischer Support.
Weiterentwicklungen dürfen die vereinbarte Kernleistung nicht ohne wirksame Vereinbarung wesentlich verschlechtern. Für notwendige Anpassungen an Sicherheit, Technik oder rechtliche Vorgaben werden die Interessen beider Parteien berücksichtigt. Weitergehende Rechte des Kunden bei Leistungsstörungen bleiben bestehen.
Missbrauch, Zahlungsstörungen und Sperrung
Eine vorübergehende Einschränkung ist zulässig, soweit sie zur Abwehr einer konkreten Sicherheitsgefahr, zur Unterbindung einer erheblichen rechtswidrigen Nutzung oder zur Erfüllung einer verbindlichen gesetzlichen Anordnung erforderlich ist. Bei Zahlungsrückständen kommen Einschränkungen nur im gesetzlich zulässigen Umfang und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit in Betracht.
Soweit die Umstände es erlauben, wird der Kunde vorab über den Grund informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe. Bei dringenden Gefahren kann eine sofortige Maßnahme erforderlich sein; die Information wird dann nachgeholt, soweit keine gesetzlichen Geheimhaltungspflichten entgegenstehen.
Die Maßnahme ist auf den erforderlichen Umfang zu begrenzen und nach Wegfall des Grundes aufzuheben. Eine Sperrung berechtigt nicht automatisch zur Löschung von Kundendaten. Gesetzliche und vertragliche Möglichkeiten zur Datenmitnahme bleiben zu berücksichtigen. Kosten, Verzugsfolgen und eine außerordentliche Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Für personenbezogene Daten, die der Anbieter im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Dieser regelt insbesondere Weisungen, Schutzmaßnahmen, Unterauftragnehmer, Unterstützungspflichten sowie Rückgabe und Löschung. Bei Widersprüchen hat er für die darin geregelte Auftragsverarbeitung Vorrang.
Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit seiner Zwecke, Inhalte und Weisungen verantwortlich. Eigene gesetzliche Pflichten des Anbieters werden dadurch nicht auf den Kunden verlagert. Für eigene Verarbeitungen, etwa zur Vertragsverwaltung und Abrechnung, informiert der Anbieter in seiner Datenschutzerklärung.
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, die als vertraulich erkennbar sind, vertraulich. Eine Offenlegung ist nur erforderlichkeitsbezogen an zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen oder aufgrund gesetzlicher Pflichten zulässig. Die Pflicht gilt nicht für rechtmäßig öffentlich bekannte oder unabhängig erlangte Informationen.
Vertraulichkeit und Datenschutz gelten auch nach Vertragsende fort, soweit geschützte Informationen weiter vorliegen. Der Anbieter darf personenbezogene Händlerkundendaten nicht allein aufgrund dieser AGB für eigene Werbung verwenden.
Datenmitnahme und Vertragsende
Der Kunde kann die verfügbaren Exportfunktionen während der Vertragsdauer nutzen. Für darüber hinaus erforderliche Datenmitnahmen und Anbieterwechsel kann er sich an info@loyance.de wenden. Die Abstimmung berücksichtigt Umfang, Format, sicheren Übertragungsweg und Berechtigung des Empfängers.
Zum kundenspezifischen Datenbestand zählen, soweit im jeweiligen Konto vorhanden, insbesondere Unternehmens- und Standortdaten, Nutzerzuordnungen, Kundenprofile und Einwilligungsnachweise, Transaktionen und Belohnungen, Programmkonfigurationen, Segmente und Automationen, Kampagneninhalte und zugehörige Ergebnisse, Empfehlungen, Challenges, Feedback sowie eigene Texte und Bilddateien. Personenbezogene Daten anderer Mandanten sind nicht umfasst. Rechnungen und Vertragsunterlagen werden gesondert bereitgestellt.
Ein Standardexport einzelner Kundendaten ist nicht mit einer vollständigen Migration aller dieser Kategorien gleichzusetzen. Erforderliche ergänzende Bereitstellungen werden über den Support organisiert. Eigene Inhalte werden in vorhandenen Dateiformaten, strukturierte Daten in einem geeigneten maschinenlesbaren Format wie CSV oder JSON übergeben. Erforderliche Zuordnungen und Erläuterungen sind einzubeziehen.
Allgemeiner Plattformquellcode, fremde Mandantendaten und geheime Zugangsmittel des Anbieters werden nicht herausgegeben. Eigene Kundendaten dürfen nicht allein mit dem Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse zurückgehalten werden. Eine vollständige Übernahme von Walletobjekten in ein anderes Ausstellerkonto kann von den Bedingungen und technischen Möglichkeiten des Walletanbieters abhängen; bekannte Beschränkungen werden im Wechselprozess offengelegt.
Wechsel eines Datenverarbeitungsdienstes
Soweit Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 Anwendung findet, unterstützt der Anbieter den Wechsel oder die Rückführung in eine eigene Infrastruktur. Eine Vorankündigung von mehr als einem Monat wird nicht verlangt. Anschließend beträgt die Übergangsfrist grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage. Eine technisch notwendige Abweichung bedarf der gesetzlich vorgesehenen Begründung und Mitteilung; das gesetzliche Verlängerungsrecht des Kunden bleibt bestehen.
Der Anbieter unterstützt den sicheren Übergang und die Kontinuität des Dienstes. Nach erfolgreichem Wechsel endet der Vertrag; der Kunde wird darüber informiert. Anschließend besteht eine Abrufmöglichkeit von mindestens 30 Kalendertagen. Danach werden exportierbare Daten gelöscht, soweit keine zulässigen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Bei einem Löschwunsch ohne Wechsel endet der Vertrag nach Ablauf der maßgeblichen Frist.
Für die gesetzlich geschuldete Datenmitnahme erhebt der Anbieter kein gesondertes Wechselentgelt. Freiwillige, darüber hinausgehende Zusatzleistungen bedürfen einer separaten Vereinbarung. Zwingende Wechselrechte werden durch reguläre Kündigungsregelungen nicht eingeschränkt.
Abwicklung anderer Vertragsbeendigungen
Auch bei einer gewöhnlichen Kündigung erhält der Kunde auf Anfrage für mindestens 30 Kalendertage nach Vertragsende eine Möglichkeit zur Datenabholung. Dies beinhaltet keinen Anspruch auf eine fortgesetzte operative Nutzung des Kundenprogramms. Der Kunde informiert seine Teilnehmer über die Abwicklung noch bestehender Vorteile. Die anschließende Rückgabe und Löschung richtet sich nach der Auftragsverarbeitung und den gesetzlichen Pflichten.
Gesetzliche Grundlage zum Anbieterwechsel: Verordnung (EU) 2023/2854, Kapitel VI.
Leistungsstörungen und Haftung
Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte, soweit hier keine wirksame abweichende Regelung getroffen wird. Der Kunde zeigt erkennbare Störungen zeitnah an und ermöglicht die erforderliche Prüfung und Abhilfe. Eine Meldung dient der Fehlerbehebung und führt nicht pauschal zum Verlust gesetzlicher Rechte.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Zwingende Ansprüche betroffener Personen nach Datenschutzrecht werden nicht beschränkt. Für ein Mitverschulden und die Pflicht zur Schadensminderung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Dem Kunden wird empfohlen, wichtige verfügbare Daten regelmäßig zu exportieren. Hierdurch werden eigene vertragliche oder gesetzliche Pflichten des Anbieters zur Datensicherheit und Wiederherstellung nicht ausgeschlossen.
Änderungen und Schlussbestimmungen
Änderungen dieser AGB für bestehende Verträge bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Die bloße Veröffentlichung einer neuen Fassung oder das Schweigen des Kunden auf eine Änderungsmitteilung gilt nicht als Zustimmung. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorrangig.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Zwingend anwendbare Vorschriften bleiben unberührt. Für gerichtliche Auseinandersetzungen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, richtet sich die Wirkung auf den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen; eine automatische Ersetzung durch die für den Anbieter wirtschaftlich günstigste Regelung wird nicht vereinbart.
Stand dieser Fassung: 18. September 2026. Ergänzende Informationen: Impressum, Datenschutzerklärung und Auftragsverarbeitung.
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